Anmeldungen
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Broschüre: Die Sekundarstufe I in NRW
Fragen und Antworten zu Schülerfahrtkosten
Checkliste zum Aufnahmeantrag für die 5 am GYMNASIUM NOTTULN
Was muss ich tun?
Zum
Anmeldeantrag sind das letzte Zeugnis (in der Regel 1. Halbjahr der
Klasse 4), das Gutachten mit der Empfehlung der Grundschule sowie der
von der Grundschule ausgehändigte Anmeldeschein vorzulegen. Legen Sie
uns bitte das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde vor. Füllen Sie
den Anmeldebogen soweit möglich aus.Teilen Sie uns bitte eventuell
vorliegende, gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes mit, die
für den Schulbesuch Bedeutung haben können. Auch wenn Ihr Kind nicht die
uneingeschränkte Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums besitzt, kann
es unter gesetzlich geregelten Umständen dennoch aufgenommen werden. In
diesem Fall führen wir pflichtgemäß mit Ihnen zur Absicherung Ihrer
Entscheidung ein Beratungsgespräch.
Was sollte ich wissen?
Ein
Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrtkosten besteht grundsätzlich
nur dann, wenn die Entfernung vom Wohnort zur nächstgelegenen,
öffentlichen Schule der gewünschten Schulform die gesetzlich
festgelegten Entfernungsgrenzen (Schülerfahrkostenverordnung: 3,5 km
zumutbarer Fußweg zwischen Wohnhaus und nächstgelegener Schule)
übersteigt. Der Besuch einer anderen als der nächstgelegenen,
öffentlichen Schule rechtfertigt keinen zusätzlichen
Erstattungsanspruch. Sofern das Gymnasium Nottuln für Ihr Kind die
nächstgelegene Schule dieser Schulform ist (dies gilt z.B. für die
Nachbargemeinden Havixbeck und Billerbeck), bedarf es keiner förmlichen
Aufnahmebestätigung. In allen anderen Fällen wird der Anmeldeantrag
grundsätzlich unter Vorbehalt entgegen genommen.
Checkliste zum Aufnahmeantrag für die 10 am GYMNASIUM NOTTULN
Was muss ich tun?
Dem
Aufnahmeantrag ist das letzte Zeugnis (in der Regel 1. Halbjahr Klasse
9/10) beizufügen. Wir fertigen für unsere Akten eine Kopie dieses
Dokumentes. Zur endgültigen Anmeldung ist das Zeugnis mit
Qualifikationsvermerk (Nachweis der Qualifikation zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe) nachzureichen. Legen Sie bitte das
Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde vor. Füllen Sie den
Aufnahmeantrag soweit möglich aus.Teilen Sie uns bitte eventuell
vorliegende, gesundheitliche Beeinträchtigungen mit, die für den
Schulbesuch Bedeutung haben können.Wenn noch ein Anmeldeantrag für eine
weitere Schule beabsichtigt oder bereits erfolgt ist, teilen Sie uns
dies bitte mit. Diese Information hat keinen Einfluss auf das
Aufnahmeverfahren, sie dient lediglich der statistischen Erfassung der
SchülerInnenströme im Einzugsbereich der Schule.
Was sollte ich wissen?
Ein
Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrtkosten besteht grundsätzlich
nur dann, wenn die Entfernung vom Wohnort zur nächstgelegenen,
öffentlichen Schule der gewünschten Schulform die gesetzlich
festgelegten Entfernungsgrenzen (Schülerfahrkostenverordnung: 5 km
zumutbarer Fußweg zwischen Wohnhaus und nächstgelegener Schule)
übersteigt. Der Besuch einer anderen als der nächstgelegenen,
öffentlichen Schule rechtfertigt keinen zusätzlichen
Erstattungsanspruch. Sofern das Gymnasium Nottuln für Ihr Kind die
nächstgelegene Schule dieser Schulform ist, bedarf es keiner förmlichen
Aufnahmebestätigung. In allen anderen Fällen wird der Anmeldeantrag
grundsätzlich unter Vorbehalt entgegen genommen.
Übernahme von Schülerbeförderungskosten für auswärtige Schülerinnen und Schüler
Unter
bestimmten Voraussetzungen sind nach der geltenden
Schülerfahrkostenverordnung die Beförderungskosten von der Wohnung zur
nächstgelegenen Schule zu übernehmen. Maßgebend ist hierbei die Schule
der gewählten Schulform, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und
einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann. Für Schüler aus
den Nachbargemeinden Billerbeck und Havixbeck ist das Gymnasium Nottuln
die nächstgelegene Schule dieser Schulform.Für die Schüler aus den
übrigen Nachbargemeinden (z.B. Coesfeld) gelten jeweils andere Gymnasien
als die Nächstgelegenen im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung. Eine
Aufnahme ist daher nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich
und auch dann nur mit der Maßgabe, dass nur die notwendigen
Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform
übernommen werden können. Die darüber hinaus anfallenden Kosten sind
selbst zu tragen.